Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 begann Herr Rechtsanwalt Franken seine rechtsanwaltliche Tätigkeit in einer der ältesten und renommiertesten Kanzleien Mönchengladbachs.
Von Beginn an setzte er den Schwerpunkt seines anwaltlichen Wirkens auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, dort auf Arbeitgeberseite. Seit 2017 ist er berechtigt, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Mit großem Engagement unterstützt er Unternehmen und auch Privatpersonen bei deren alltäglichen und natürlich auch komplexen individual- und kollektivrechtlichen Herausforderungen. Hierbei berücksichtigt Herr Rechtsanwalt Franken auch immer den unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Blickwinkel.
Parallel zu seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Franken auch als Leiter der Stabsstelle Arbeitsrecht und Syndikusanwalt für einen der größten deutschen Lebensmittelkonzerne mit weltweit über 19.000 Mitarbeitern tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er mit der individual- und kollektivrechtlichen Strukturierung betraut und verhandelte auf Arbeitgeberseite u.a. in der Tarifkommission zum Abschluss eines bundesweiten Branchenmanteltarifvertrages.
Herr Rechtsanwalt Franken unterstützt Unternehmen auch beim Aufbau eines den rechtlichen Anforderungen entsprechenden betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bzw. dessen fortlaufender Optimierung. Seine diesbezügliche Expertise bewirkt entweder neue Formen erfolgreicher Zusammenarbeit oder – wenn alternativlos – eine erfolgreiche Trennung nach einem gescheiterten betrieblichen Eingliederungsmanagement.