Compliance

Complianca, Gesellschafter-/Geschäftsführerhaftung

insbes. im Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrecht.

In den letzten 20 Jahren haben sich unsere Anwälte bundesweit gefragte Expertise auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts erworben. Hier liegen die Schwerpunkte bei der Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung, des Betruges, der Untreue oder bei Geldwäsche- oder Insolvenzstrafverfahren.

So war im Verfahren LG Braunschweig 16 Kls 404 Js 8159/13 vor der großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer, über das die ARD und die überregionale Presse berichtete, den Geschäftsführern zunächst (im Vorverfahren) Steuerhinterziehung in Höhe von 16 Millionen Euro vorgeworfen worden.

Die Anklageschrift lautete immer noch auf 8 Millionen Euro Hinterziehung. RA Ulrich Lichtinghagen koordinierte dann im Hauptverfahren als head defence die sog. Sockel-Verteidigung der Angeklagten.

Diese beruhte maßgeblich auf der Erschütterung der Schätzungen der Finanzverwaltung durch eigenständige Zeitreihenvergleiche und Gegenkalkulationen – die weite Teile der Schätzungen als Verdachtsbesteuerung entlarvten.

Nach 12 Verhandlungstagen wurde das Verfahren vermittels eines sog. „Deals“ (Verständigungnach § 257c StPO) beendet. Es verblieben ca. 320.000,- Euro Hinzurechnung und ausnahmslos Bewährungsstrafen.

In einem anderen Verfahren vor dem LG Bamberg 44 KLs 740 Js 3390/23 wies die Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Zentralstelle für Cybercrime) dem Mandanten sog. Rädelsführerschaft in Rahmen eines Internet- Scam-Ringes zu, was im Hinblick auf die drohende Zurechnung des durch die Gruppe verursachten Gesamtschadens im Falle einer entsprechenden strafrechtlichen Verurteilung fast ausnahmslos auch zivilrechtlich existenzvernichtend gewesen wäre (wegen regelmäßig anhängigen Adhäsionsverfahren).

Das Mandat wurde übernommen, als sich der Mandant bereits monatelang in Untersuchungs- und davon meistenteils, und denkbar zermürbend, sogar in Einzelhaft befand. Nach sechs Verhandlungstagen vor der großen Strafkammer und einem ebenfalls folgenden Deal verließ der Mandant das Gericht mit einer Bewährungsstrafe und damit als freier Mann.

Es kann gar nicht intensiv genug betont werden, dass Sie uns in allen entsprechenden Verdachtsfällen bitte nicht erst aus der U-Haft, sondern rechtzeitig einschalten. Wir übernehmen insbesondere die Fälle drohender Geschäftsführer/Gesellschafterhaftung, evtl. (!) Steuerhinterziehungs- und Geldwäscherelevanz bereits bei Auftauchen erster entsprechender Verdachtsmomente bspw. schon in der Betriebsprüfungsphase und nicht erst, wenn gutgemeinte, aber unüberlegte Einlassungen „bereits in der Welt sind“.

In plötzlichen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Krisensituationen (bspw. Verhaftung, Durchsuchung, Festnahme) sind wir für Gesellschafter, Geschäftsführer (aber auch beratende Steuerberater) unter der gesonderten

24-Stunden-Notrufnummer 0221 / 6702–5669

auch außerhalb der normalen Kanzleizeiten erreichbar.

Weisen Sie diese Nummer bei Bedarf sofort den Vollstreckungsbeamten vor.

Diese müssen Ihnen den Anruf bei Ihren Verteidigern ermöglichen! Bis zu unserer Übernahme/unserem Eintreffen dann – Ruhe bewahren, freundlich bleiben, aber keinerlei Einlassung!

Bergische Sekundanz
Bornerhof 5-7 – 51643 Gummersbach
(Haus Kerberg)
Telefon 0221/ 9854 – 9999
Telefax 0221/ 9854 – 9998
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