Fachbeitrag

Steuerstrafrecht 2026: Drei Entwicklungen, die Sie jetzt kennen müssen

09.08.20266 Min. LesezeitUlrich Lichtinghagen

Das Steuerstrafrecht befindet sich im Umbruch. Gleich mehrere aktuelle Entwicklungen verändern die Risikolage für Unternehmen und Privatpersonen erheblich: Der Bundesgerichtshof hat seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur Umsatzsteuer grundlegend geändert, die Finanzbehörden intensivieren ihre Ermittlungsarbeit und ein neues digitales Transparenzregime für Kryptowährungen tritt in Kraft. Wer diese Veränderungen ignoriert, geht ein erhebliches strafrechtliches Risiko ein.

1. Wegweisende BGH-Entscheidungen: Mehr Straftaten, härtere Strafen

Umsatzsteuer: Jede Meldung zählt jetzt separat

Mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 (Az. 1 StR 387/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Linie verlassen und eine Entscheidung getroffen, die in der Praxis enorme Konsequenzen hat. Bislang galt die verbreitete Vorstellung, dass fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine spätere unrichtige Jahreserklärung für denselben Zeitraum letztlich als eine einzige Tat behandelt werden – die Jahreserklärung habe gewissermaßen alles „aufgesogen”.

Der BGH hat diese Sichtweise nun ausdrücklich aufgegeben. Die Entscheidung ist klar: Voranmeldungen und Jahreserklärung sind steuerverfahrensrechtlich eigenständige Erklärungen, und diese Eigenständigkeit gilt jetzt auch strafrechtlich. Jede fehlerhafte oder unterlassene Voranmeldung begründet eine eigene Straftat – und die Jahreserklärung ist keine abschließende „Korrektur”, sondern ebenfalls eine selbständige Tat.

Was bedeutet das konkret? Wer über mehrere Monate fehlerhafte Voranmeldungen eingereicht hat, steht nun nicht mehr einem einzigen Vorwurf gegenüber, sondern möglicherweise einem für jeden einzelnen Monat. Das wirkt sich auf die Strafhöhe, die Verjährungsfristen und die gesamte Verteidigungsstrategie aus. Besonders wichtig: Der BGH macht deutlich, dass dieselben Grundsätze auch auf andere periodisch abzugebende Anmeldungen – namentlich die Lohnsteuer – übertragbar sind.

Dazu kommt seit 2026 das neue Formularfeld (Kennziffer 500) in der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fehlerhafte oder unvollständige Angaben dort können den Tatvorwurf weiter verschärfen und interne Meldeprozesse auslösen.

Neue Wertgrenzen bei Personengesellschaften: 140.000 Euro als kritische Schwelle

In einer zweiten Grundsatzentscheidung (Az. 1 StR 445/24) hat der BGH präzisiert, wann bei sogenannten Feststellungserklärungen – also Steuererklärungen auf Ebene einer Personengesellschaft wie einer GmbH & Co. KG oder OHG – ein „besonders schwerer Fall” der Steuerhinterziehung vorliegt. Dieser ist strafrechtlich bedeutsam, weil er einen erhöhten Strafrahmen und eine deutlich verlängerte Verjährungsfrist von 15 Jahren auslöst.

Der BGH legt eine eigenständige Wertgrenze von 140.000 Euro fest. Wird dieser Betrag durch unrichtige Angaben in einer Feststellungserklärung überschritten, ist ein besonders schwerer Fall anzunehmen. Für die Beratungspraxis heißt das: Wer Personengesellschaften betreut, muss diese Schwelle künftig fest im Blick haben – auch und gerade bei der Beurteilung des Zeitraums, für den eine eventuelle strafbefreiende Selbstanzeige Korrekturen erfassen muss.

2. Verstärkte Strafverfolgung: Der Staat rüstet auf

Parallel zu den BGH-Entscheidungen investieren Bund und Länder massiv in die Bekämpfung von Steuerdelikten. In Nordrhein-Westfalen wurde bereits zum 1. Januar 2025 das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) gegründet, das die Schlagkraft der Steuerfahndung mit rund 1.200 Beschäftigten bündelt. Das LBF NRW ist seither in mehreren spektakulären Großermittlungen aufgetreten – unter anderem bei Umsatzsteuerkarussellen und im Bereich der Kryptowährungen, wo ein umfangreiches Datenpaket ausgewertet wird.

Auch auf Bundesebene signalisiert Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine härtere Gangart: Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung sollen stärker bekämpft werden. Zugleich gibt es Überlegungen, die Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige zu verschärfen.

Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, das am 13. November 2025 im Bundestag beschlossen und am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat gebilligt wurde, gewährt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse und erweitert den Prüfkatalog um weitere Branchen. Betriebsprüfungen werden damit effektiver und häufiger zur Vorstufe eines Strafverfahrens.

3. Kryptowährungen: Das Ende der Anonymität

Vielleicht die gravierendste Neuerung betrifft all jene, die in der Vergangenheit Kryptowährungen gehandelt haben – und Gewinne nicht oder unvollständig versteuert haben. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), mit dem die EU-Richtlinie DAC8 und der internationale OECD-Standard CARF umgesetzt werden.

Was das Gesetz vorsieht

Regulierte Krypto-Dienstleister – also Börsen wie Coinbase, Binance oder Kraken, Wallet-Anbieter, Staking-Dienste und weitere – sind ab sofort verpflichtet, die Transaktionsdaten ihrer Nutzer zu erfassen. Die gesammelten Daten werden erstmalig bis 31. Januar 2027 (teils bis 31. Juli 2027) an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und dann automatisch mit den Steuererklärungen abgeglichen. Ab September 2027 erfolgt der grenzüberschreitende Datenaustausch innerhalb der EU – und in 76 Ländern weltweit, die sich zur CARF-Umsetzung verpflichtet haben, darunter die USA, die Schweiz und Singapur.

Das Finanzamt sieht künftig aggregierte Jahressummen pro Kryptowert und Transaktionsart sowie die Anzahl der Transaktionen. Es kann zwar keine Steuer direkt berechnen – die Anschaffungskosten muss der Steuerpflichtige weiterhin selbst nachweisen – aber Diskrepanzen zwischen gemeldeten Handelsvolumina und der Steuererklärung werden unmittelbar sichtbar.

Was das für Betroffene bedeutet

Für diejenigen, die Krypto-Gewinne bislang nicht erklärt haben, beginnt die Uhr zu laufen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist nur solange möglich, wie die Tat nicht entdeckt ist. Sobald 2027 die ersten Meldungen beim Finanzamt eingehen, kann es dafür zu spät sein. Das Zeitfenster für eine geordnete Offenlegung ist jetzt – in der letzten Phase vor dem ersten automatischen Datenstrom.

Auch Nutzer, die überwiegend mit Self-Custody (eigenen Wallets) arbeiten, sind nicht vollständig geschützt: Sobald Coins über eine regulierte Börse bewegt werden, taucht die Transaktion in der Meldung auf. Und Sammelauskunftsersuchen für vergangene Jahre bleiben möglich – ein Blick in die Praxis zeigt, dass die Steuerfahndung bereits gezielt historische Daten auswertet.

Was bedeutet das für Sie? Unsere Einschätzung

Die drei geschilderten Entwicklungen fügen sich zu einem klaren Bild: Das Steuerstrafrecht wird 2026 spürbar schärfer – in der Rechtsprechung, in der Strafverfolgung und in der digitalen Ermittlungsinfrastruktur.

Für Unternehmen gilt: Die BGH-Rechtsprechung zu Umsatzsteuer-Voranmeldungen erfordert eine sofortige Überprüfung des internen Deklarationsprozesses. Fehler in Voranmeldungen sollten unverzüglich über § 153 AO korrigiert werden – bevor sie zum eigenständigen strafrechtlichen Vorwurf werden. Ein funktionierendes Tax Compliance Management System (TCMS) ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.

Für Krypto-Anleger gilt: Das Jahr 2026 ist das letzte, in dem Altlasten noch diskret geregelt werden können. Eine fachkundig begleitete Selbstanzeige – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – kann strafrechtliche Konsequenzen abwenden. Wer wartet, bis das Finanzamt von sich aus tätig wird, verliert diese Möglichkeit.

Für alle Betroffenen gilt: Bei Unsicherheiten über steuerliche Pflichten, laufende Betriebsprüfungen oder den Verdacht eines bereits eingeleiteten Verfahrens empfiehlt sich frühzeitig eine spezialisierte rechtliche Beratung. Die Komplexität des aktuellen Steuerstrafrechts macht ein abwarten und reagieren immer riskanter.

Haben Sie Fragen zu den hier dargestellten Themen oder möchten Sie Ihre persönliche oder unternehmerische Situation einschätzen lassen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie vertraulich und auf dem neuesten Stand.

Dokumentation
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